Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
greatness UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 03.04.2026
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Weiteren „AGB") gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der greatness UG (haftungsbeschränkt), Lampestraße 9, 04107 Leipzig (im Weiteren „greatness", "wir" oder „uns") und dem Auftraggeber (im Weiteren gemeinsam mit greatness „Vertragsparteien"), die Dienstleistungen für Software- und Organisationsentwicklung gemäß Ziffer 2 dieser AGB zum Gegenstand haben (im Weiteren „Leistungen").
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von greatness Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht dadurch in Verträge mit greatness einbezogen, dass der Auftraggeber lediglich darauf Bezug nimmt und sie an greatness übermittelt oder dass greatness der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder dass greatness bzw. beauftragte Dritte ohne Vorbehalt eine Leistung ausführt bzw. eine Funktionalität freischaltet.
(3) greatness erbringt Leistungen im Anwendungsbereich dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsgegenstand
(1) greatness erbringt Dienstleistungen für Software- und Organisationsentwicklung, insbesondere Coaching, Mentoring, Workshops, MasterClasses, Ausbildungen, Tests und Reporte zur Förderung und Entwicklung der Organisation des Auftraggebers.
(2) greatness stellt dem Auftraggeber außerdem einen Zugang zu einer flowplace App (WebApp) zur Verfügung, die der Auftraggeber zeitlich befristet gemäß Ziffer 5 dieser AGB nutzen kann und über die der Auftraggeber flowplace-Ergebnisse von greatness einsehen und abrufen kann sowie vom Auftraggeber ausgewählte Dritte (z.B. Testteilnehmer) in die Leistungen von greatness einbeziehen kann. Näheres ist unter Ziffer 4 geregelt.
(3) greatness ist berechtigt, sich jederzeit und ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Erfüllung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistungen nach seiner Wahl der Leistungen Dritter zu bedienen.
3. Beschaffenheit und Verantwortlichkeit
(1) Die Leistungen wurden von fachkundigen Personen entwickelt, unterliegen jedoch durch fortlaufende Weiterentwicklungen der Grundlagen ständigen Veränderungen. Trotz sorgfältiger und umfassender Recherche können unsere Leistungen daher keinen Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verlässlichkeit gewährleisten.
(2) Für die Prüfung des konkreten Einsatzszenarios unserer Leistungen auf den Einklang mit geltendem Recht ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. So ist der Auftraggeber z.B. ausschließlich für die Prüfung von Rechten und Pflichten hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrates beim Auftraggeber verantwortlich.
4. Zugang zur flowplace App (WebApp)
(1) Zur Nutzung der flowplace App (WebApp) ist eine Registrierung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber kann einen eingegrenzten Personenkreis bestimmen, der zur Nutzung des Zugangs berechtigt ist („autorisierte Nutzer").
(2) Wir bemühen uns, den Zugang zur flowplace App (WebApp) voll funktionsfähig und zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der flowplace App (WebApp) hängt jedoch auch vom Funktionieren der technischen Infrastruktur ab, die wir nicht vollständig kontrollieren können. Der Zugang zur flowplace App (WebApp) kann daher Fehler enthalten oder auf sonstige Weise vorübergehend nicht funktionsfähig oder unzuverlässig sein. greatness ist berechtigt und verpflichtet, etwaige Fehlfunktionen über Updates zu beseitigen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der flowplace App (WebApp) äußerst sorgfältig zu handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internets einhergehenden Risiken zu berücksichtigen sowie auch die autorisierten Nutzer des Zugangs entsprechend zu verpflichten. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, den Zugang zur flowplace App (WebApp) durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern und greatness im Fall eines unberechtigten Zugriffs unverzüglich zu unterrichten.
5. Nutzung der flowplace-Ergebnisse
(1) flowplace-Ergebnisse sind alle von greatness eingebrachten und erstellten Inhalte, Unterlagen und sonstiges Know-How von greatness, insbesondere die Fragen, Inhalte und Abläufe der Workshops, Profile, die Reporte und sonstige Auswertungsergebnisse, die wir dem Auftraggeber über die flowplace App (WebApp) oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Wir räumen dem Auftraggeber das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die flowplace-Ergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke, insbesondere die eigene, unternehmensinterne Software- und Organisationsentwicklung, zu nutzen. Die Nutzung der flowplace-Ergebnisse ist auf 12 Monate ab dem Tag der Durchführung des beauftragten Workshops beschränkt. Findet kein Workshop statt, berechnet sich die zeitliche Beschränkung von 12 Monaten ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Nicht gestattet ist die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentliche Wiedergabe der flowplace-Ergebnisse einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, soweit sie nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist (z.B. lokale Speicherung des flowplace-Ergebnisses auf einer Festplatte oder sonstigem Datenträger). Weitere Nutzungshandlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind, um die flowplace-Ergebnisse vertragsgemäß zu nutzen. Dem Auftraggeber ist es insbesondere nicht gestattet, Inhalte, Screenshots oder sonstige Verkörperungen der flowplace-Ergebnisse auf elektronischem, schriftlichen oder mündlichem Weg an Dritte vorübergehend oder dauerhaft zu überlassen.
(3) Für jeden Fall einer zurechenbaren Zuwiderhandlung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlicher Vertreter gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 5 sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verlangen, die wir nach billigem Ermessen festlegen dürfen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus § 97 UrhG, bleiben davon unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) greatness ist bei der Erfüllung seiner Leistungen auf die Mitwirkung des Auftraggebers sowie der von ihm benannten Dritten, z.B. bei Workshops, angewiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erfüllen und die von ihm benannten Dritten zur Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungshandlung zu bewegen. Werden die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erfüllt, ist greatness insoweit zur Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt.
(2) greatness kommuniziert zur Erbringung seiner Leistungen darüber hinaus mit den vom Auftraggeber benannten Dritten (z.B. Testteilnehmer), die der Auftraggeber in die Leistungen von greatness mit einbeziehen möchte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Kontaktdaten, z.B. E-Mail Adresse, zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber stellt die für die Nutzung der flowplace App (WebApp) erforderlichen Übertragungswege, Geräte und Hilfsmittel (insbes. geeignete Internetverbindung sowie Vorlizenzen etc.) in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zur Verfügung.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftraggeber hat an greatness die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Alle Beträge bzw. Preise sind Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Abgaben.
(2) Rechnungen von greatness sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Forderungen gegenüber greatness können nur mit der Zustimmung von greatness an Dritte abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber einem Zahlungsanspruch von greatness ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.
(5) Der Verzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
8. Haftung
(1) greatness haftet unbeschränkt (i) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie, (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden und vorhersehbaren Schaden sowie (v) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von greatness.
9. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Vertragspartei („offenlegende Partei") erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, sei es direkt oder indirekt, oder sie für einen anderen Zweck als die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu benutzen.
(2) Zu den vertraulichen Informationen im Sinne von Abs. (1) zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, die flowplace-Ergebnisse gemäß Ziffer 5 dieser AGB, Quellcodes, Know-how, Informationen über eingesetzte Hard- und Software oder Algorithmen, digital verkörperte Informationen (Daten), wobei unerheblich ist,
- a. auf welchem Trägermedium die vertraulichen Informationen verkörpert sind,
- b. ob diese als "vertraulich" oder "geheim" gekennzeichnet sind,
- c. aus Sicht der anderen Vertragspartei einen besonderen wirtschaftlichen Wert besitzen, oder
- d. andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit von der offenbarenden Partei ergriffen werden.
(3) Die erhaltende Partei hat im Hinblick auf die vertraulichen Informationen
- a. zumindest dieselben Maßnahmen wie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen, in jedem Fall aber nicht weniger als die ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern und das Interesse der offenlegenden Partei an deren Geheimhaltung zu wahren, sowie
- b. angemessene und aktuelle elektronische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen vorzuhalten und einzusetzen.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit,
- a. die betreffende vertrauliche Information im Zeitpunkt ihrer Zurverfügungstellung durch die offenlegende Partei aus einem anderen Grund als der Verletzung dieser Vereinbarung oder sonstiger Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich bekannt ist;
- b. die offenlegende Partei der empfangenden Partei durch vorherige schriftliche Zustimmung die Weitergabe bestimmter vertraulicher Informationen an einen Dritten gestattet hat;
- c. sich die vertraulichen Informationen bereits vor der Zurverfügungstellung durch die offenlegende Partei in rechtmäßigem Besitz der empfangenden Partei befanden; oder
- d. die empfangende Partei aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichtes, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist.
Im Übrigen bleibt § 5 GeschGehG von dieser Vereinbarung unberührt.
(5) Eine Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich darüber informieren, wenn sie, ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung weitergegeben wurden.
(6) Die Pflichten aus Ziffer 10 dieser AGB bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien unabhängig vom Beendigungsgrund wirksam.
10. AGB-Änderung
(1) greatness behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. greatness wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer angemessenen Frist bekannt gegeben; greatness wird den Auftraggeber auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.
(2) Widerspricht der Auftraggeber der mitgeteilten Änderung nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten angemessenen Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und greatness zu den bisherigen Bedingungen fort; wir dürfen in diesem Fall den Vertrag ordentlich kündigen.
11. Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag endet mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes des Auftraggebers gemäß Ziffer 5 Absatz 1 dieser AGB. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber die Nutzung der flowplace-Leistungen unverzüglich aufzugeben, sämtliche installierten Kopien von seinen Endgeräten und Speichermedien zu entfernen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz von greatness. Wir sind jedoch berechtigt, wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieses Vertrages bedürfen aus Nachweisgründen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
(4) Soweit dieser Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.